Die Informations- und Beratungsstelle (INBES) unterstützt Personen mit Behinderung im Verfahren zur Individuellen Bedarfsermittlung auf der Grundlage der kantonalen Gesetzgebung der Behindertenhilfe. Sie steht allen Personen mit Behinderung zur Verfügung, welche Leistungen der Behindertenhilfe in Anspruch nehmen möchten und vom Kanton zu einer individuellen Bedarfsermittlung zugelassen wurden.
Ab dem 1. Oktober 2017 unterstützen wir auch Menschen mit kognitiver und körperlicher Beeinträchtigung mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt.
In diesem Verfahren können betroffene Personen in einer Selbsteinschätzung ihren individuellen Bedarf an Leistungen der Behindertenhilfe erkennen und beschreiben.
Das Team
Anlaufstelle bei Fragen, Schwierigkeiten und Anforderungen im Rahmen der Individuellen Bedarfsermittlung
Information, Beratung, Befähigung und Assistenz bei der Individuellen Bedarfsermittlung. Wir unterstützen die Person mit Behinderung bei der Formulierung ihrer Sichtweise, und nehmen dabei weniger eine eigene fachliche Bewertung vor. Wir können aber dabei behilflich sein, eine Person aus dem betreuenden Umfeld zu finden, die eine fachliche Sicht einbringen kann.
Teilnahme an Abklärungsgesprächen mit weiteren Fachstellen bei Bedarf.
Unterstützung bei der Wahl des Leistungsbezugs, ergänzend zu den Leistungen unserer Beratungsstelle.
Beratungsstelle
Die Inanspruchnahme der INBES-Leistungen ist freiwillig, im kantonalen Verfahren besteht dazu keine Pflicht.
INBES Stiftung Mosaik
Hohenrainstrasse 12c
4133 Pratteln
Tel. 058 775 28 00
inbes@stiftungmosaik.ch