Sind Sie aufgrund Ihrer Behinderung oder Behinderung Ihres Kindes in eine Notlage geraten.
Mit Geldern aus dem Bundesfonds "Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB) können Leistungen erbracht werden.
Sie haben Anspruch auf IV-Leistungen (Rente, Taggeld oder Hilflosenentschädigung)
Sie beziehen Ergänzungsleistungen oder verfügen über ein ähnlich geringes Einkommen
Sie haben kein oder nur wenig Vermögen (Freigrenzen sind festgelegt)
Für die Finanzierung Ihrer Auslagen ist keine andere Stelle zuständig (Sozialhilfe, Sozial- oder Privatversicherungen)
Sie haben das AHV-Alter noch nicht erreicht